In vielen devoten Menschen schlummert der Wunsch, sich ihrem Meister oder der Herrin mit Haut und Haar zu verschreiben. Gern wird zu diesem Zweck ein Sklavenvertrag aufgesetzt, der das Zusammenleben von Sklave bzw. Sklaven und dem Meister oder der Herrin regelt. Selbstverständlich unterliegt der Sklavenvertrag keiner juristischen Grundlage: er gestaltet den zukünftigen Alltag von Sklave und Meister. Und er regelt die Maßnahmen zur Sklavenerziehung.
Der Sklave oder die Sklavin unterwirft sich mit dem Sklavenvertrag vollständig ihrem Meister und behält nur im Berufsleben ein Recht zur Eigengestaltung. Die Kleidung, die Aufgaben und das Sexleben unterliegen allein dem Ermessen des Meisters, der für seinen Sklaven die Verantwortung trägt und alle Entscheidungen allein trifft. Zum Sex hat sich der Sklave oder die Sklavin in der Demutsstellung anzubieten, bei der entweder der Schwanz vorgezeigt oder die Muschi präsentiert wird. Erziehungsmaßnahmen darf der Meister nach eigenem Ermessen ansetzen und wird dies im Besonderen tun, wenn er mit seinem Sklaven unzufrieden ist oder der Sklave einen Fehler gemacht hat. Die kleinste Unachtsamkeit, wie eine liegen gelassene Socke, kann schwere Bestrafungen nach sich ziehen, bei denen der Sklave seinem Meister zu gehorchen hat. Sklave und Meister lernen sich meist in der einschlägigen Szene kennen und sind nicht selten auch ein richtiges Paar, das in seiner Beziehung das Spiel von Macht und Unterwerfung auslebt. Gute Kennenlern-Möglichkeiten bietet auch das Internet, wo sich die SM-Szene in geschlossenen Portalen zusammen findet. Auch im Erotikportal knüpft man schnell Kontakte mit Subs und Doms aus der Region und erhält sogar kostenlose Amateurvideos von privaten Sessions aufs Auge.